Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 15.01.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.179.500 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.179.500 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.179.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.179.500 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 0 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 217.900 EUR |
- entfällt -
1. Die Amtsumlage wird auf 19,332 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 25.193 EUR |
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| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 150.506 EUR |
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| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 328.297 EUR |
Jarmen, den 16.01.2026
Ort, Datum
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.01.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 20. Februar 2026 bis 13. März 2026 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Dr.-Georg-Kohnert-Straße 5, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Jarmen, den 16.01.2026
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht.)