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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Jarmen Städtebauliches Sondervermögen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.01.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5 Hebesätze

-entfällt-

§ 6 Amtsumlage

-entfällt-

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

-entfällt-

§ 8 Weitere Vorschriften

-entfällt-

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.01.2026 angezeigt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 23. Februar 2026 bis 13. März 2026 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Dr.-Georg-Kohnert-Straße 5, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.

Jarmen, den 30.01.2026

(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht)

Werner
Bürgermeister

[1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen