Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.01.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 47.400 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 97.400 EUR | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -50.000 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 50.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -45.000 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 5.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -5.000 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
-entfällt-
-entfällt-
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-entfällt-
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.01.2026 angezeigt worden.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 23. Februar 2026 bis 13. März 2026 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Dr.-Georg-Kohnert-Straße 5, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Jarmen, den 30.01.2026
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht)
[1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen