Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Tellin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Alt Tellin.
| Beschluss-Nr.: | 001-01/2023 |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: 7 |
| Anwesend: | 7 |
| Dafür: | 7 |
| Dagegen: | 0 |
| Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt dem Antrag der Solarparks KS-MV GmbH & Co. KG aus Rostock vom 07.02.2023 auf Erweiterung des Geltungsbereiches zu dem bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 3 „Solarpark Siedenbüssow“ zuzustimmen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Siedenbüssow“ soll um die Flurstücke der Gemarkung Neu Tellin, Flur 1, Flurstücke 3/1, 3/2, 4/2, 4/3, 5, 6, 9/2, 9/3, 9/4 sowie der Flurstücke 1, 9/6, 12/6, 14/1, 15, 16, 17, 18/1 der Flur 2 mit einer Fläche von ca. 14,5 ha erweitert werden. (siehe Anlage 1)
Die Gemeindevertretung Alt Tellin erteilt ebenfalls ihre Zustimmung den bereits beschlossenem Antrag Vorhabenträgers auf Zielabweichung (Abweichung vom Ziel der Raumordnung des Programmsatzes 5.3 (9) des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2016 i.S.d. § 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern) für das Bauleitplanverfahren Nr. 3 „Solarpark Siedenbüssow“ um die o.g. Flächen von ca. 14,5 ha zu erweitern bzw. diese Fläche eben-falls zum Gegenstand des Zielabweichungsverfahren zu machen.
Auch mit der Erweiterung des o.g. Bebauungsplans wird weiterhin planungsrechtlich darauf abgezielt, durch Festsetzung eines „Sondergebietes Photovoltaik“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Die Flächenerweiterung des o.g. B-Planes wird ebenfalls Gegenstand der erforderlichen frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab-satz 1 BauGB und soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es ist durch den Vorhabenträger für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ein für Bauleitplanung ausgewiesenen Planungsbüro zu beauftragen, das die fachliche Begleitung der Gemeinde Alt Tellin gewährleistet. Die Auswahl des Planungsbüros ist vorher mit der Gemeinde abzustimmen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten und sonstigen Auf-wendungen, die der Gemeinde für die Erweiterung des B-Planes Nr. 3 „Solarpark Siedenbüssow“. Zur Sicherung der Finanzierung ist ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
| Beschluss-Nr.: | 002-01/2023 |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: 7 |
| Anwesend: | 6 |
| Dafür: | 4 |
| Dagegen: | 1 |
| Stimmenenthaltung: | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Jager