Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 634.400 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 882.000 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -184.400 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 612.300 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 835.000 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -222.700 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 113.800 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 138.500 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -24.700 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 60.000 EUR
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 408 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 370 v. H. | |
Amtsumlage
-entfällt-
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,3205 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -64.306 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 127.904 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 946.328 EUR |
Alt Tellin, den 01.03.2023
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten des Amtes im Zimmer der Kämmerei vom 27.03.2023 bis 17.04.2023 im Verwaltungsgebäude der Stadt Jarmen, Lindenstraße 13, 17126 Jarmen, öffentlich aus.
Alternativ wird die Haushaltssatzung auf der Internetseite (www.jarmen.de) veröffentlicht.
Alt Tellin, den 01.03.2023