Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 50.600 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 170.600 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -120.000 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.300.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 120.000 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 2.180.000 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.300.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -2.300.000 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Hebesätze
-entfällt-
Amtsumlage
-entfällt-
Stellen gemäß Stellenplan
-entfällt-
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -596.276 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.774.836 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 109.689 EUR |
Jarmen, den 01.03.2023
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.03.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 27.03.2023 bis 14.04.2023
zu den Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung öffentlich aus.
Jarmen, den 01.03.2023
Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite veröffentlicht.