Die Gemeinde Alt Tellin schreibt das Flurstück 28/5 der Flur 1, Gemarkung Siedenbüssow, öffentlich zur Veräußerung aus.
Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte mit Anbau bebaut.
| Anschrift: | Siedenbüssow, 1a, 1b |
| 17129 Alt Tellin |
Lageplan:
Die Gemeinde Alt Tellin bietet das bebaute Grundstück zum Höchstgebot für den Verkauf an.
Das Mindestgebot richtet sich nach dem vorliegenden Verkehrswertgutachtens des Sachverständigenbüros Kopp aus Demmin vom 18.08.2022 und liegt bei 31.828,00 €.
Dieses kann im Bauamt des Amtes Jarmen-Tutow eingesehen werden.
Sämtliche Nebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gerichtskosten etc.) sind durch den Erwerber zu zahlen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis wird nachgereicht.
Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Alt Tellin.
Interessenten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Kennwort „Grundstücksverkauf Siedenbüssow 1a, 1b“
beim Amt Jarmen-Tutow, Lindenstraße 13, 17126 Jarmen, bis zum 28.04.2023, 10:00 Uhr abzugeben.
Die Auswahl erfolgt nach dem Höchstgebot.
Die Gemeinde Alt Tellin behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft zurückzutreten oder das Grundstück erneut anzubieten.
Dieser Ausschreibungstext stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich der Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Unterlagen ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit beziehungsweise an den Zustand des Grundstückes können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben dieses Ausschreibungstextes.
Aus dem Ausschreibungstext kann zudem keinerlei Anspruch auf Vergabe des Grundstückes mit den hier genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden.
Der Erwerber hat das Grundstück zu übernehmen wie es steht und liegt.
Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien der Gemeinde Alt Tellin.
Die Gemeinde Alt Tellin ist nicht verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zuschlag zu erteilen.
Dieses Veräußerungsangebot kann auch im Internet (https://www.jarmen.de) eingesehen werden.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung wenden Sie sich bitte an das Amt Jarmen-Tutow, Bauamt, Fr. Pilsniak, Tel. 039997 152 45, E-Mail: d.pilsniak@jarmen.de