Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.02.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 620.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 741.100 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -86.100 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 720.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 683.800 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 37.100 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 42.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 201.900 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -159.600 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf | 57.000 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. | |
- entfällt -
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,841 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 121.269 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 121.364 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 698.088 EUR |
Daberkow, den 27.02.2024
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine Genehmigungspflichten Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 25. März 2024 bis 15. April 2024 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Lindenweg 13, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Daberkow, den 27.02.2024
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht)