| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Tellin hat ihrer öffentlichen Sitzung am 27.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Alt Tellin“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 15,3 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 62/2, 63/1, 64/1, 70/2, 69/5 und 69/6, Flur 1, Gemarkung Siedenbüssow.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Alt Tellin“ mit Stand November 2024 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
24.03.2025 bis zum 25.04.2025
auf der Homepage des Amtes Jarmen-Tutow unter https://www.jarmen.de/oeffentliche_Bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Jarmen-Tutow, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5, 17126 Jarmen, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | - |
| Dienstag | 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.45 Uhr |
| Mittwoch | - |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | - |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an k.bodemann@jarmen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Jarmen, 25.02.2025
Anlage: