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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Amtsausschusssitzung des Amtes Jarmen-Tutow vom 25.02.2025

Beschlussfassung zum Erlass der Anlagerichtlinie des Amtes Jarmen-Tutow

Der Amtsausschuss des Amtes Jarmen-Tutow beschließt die Anlagerichtlinie, in der die Grundsätze für Geldanlagen des Amtes Jarmen-Tutow geregelt sind.

Beschlussnummer:

001-01/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

9

Anwesend:

9

Dafür:

9

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Beschlussfassung Neufassung der Geschäftsordnung des Amtes Jarmen-Tutow

Der Amtsausschuss des Amtes Jarmen-Tutow beschließt die Geschäftsordnung des Amtes Jarmen-Tutow.

Beschlussnummer:

002-01/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

9

Anwesend:

9

Dafür:

9

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Beschlussfassung Regelung zur Vergabe von Fördermitteln an amtsangehörige Vereine

Der Amtsausschuss Jarmen-Tutow beschließt die Änderung der Vergaberegelungen von Fördermitteln an amtsangehörige Vereine wie folgt:

Die für das Jahr 2025 eingestellte Summe für die Vereinsförderung im Haushalt des Amtes Jarmen-Tutow wird ausgeschöpft. Ab 2026 ist die Förderung über den Amtsausschuss einzustellen und alle Förderanträge der Vereine grundsätzlich über die Gemeinden zu stellen.

Beschlussnummer:

003-01/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

9

Anwesend:

9

Dafür:

5

Dagegen:

4

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Förderung des Vereins „Dance Revolution e.V.“

Der Amtsausschuss des Amtes Jarmen-Tutow beschließt, den Verein „Dance Revolution e.V.“ mit einer Förderung in Höhe von 300,00 € zu unterstützen.

Beschlussnummer:

003.1-01/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

9

Anwesend:

9

Dafür:

9

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Beschlussfassung kommunale Wärmeplanung

Der Amtsausschuss beschließt die Einleitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmeplanung. Diese Wärmeplanung soll zunächst amtsweit mit allen Gemeinden gemeinsam begonnen werden. Dazu soll die Verwaltung die ersten Vorbereitungen vornehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-

zu prüfen, ob gesonderte Beschlüsse der einzelnen Gemeinden notwendig sind und diese gegebenenfalls für die nächsten Gemeindevertretersitzungen vorzubereiten

-

die Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggfs. erste Förderanträge (für die Vorbereitungsphase) zu stellen

-

nach Eingang eines Förderbescheides die notwendige Bestandsaufnahme für die kommunale Wärmeplanung zu beginnen

Beschlussnummer:

004-01/2025

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Mitgliederzahl:

9

Anwesend:

9

Dafür:

8

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

1

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -