Der Amtsausschuss des Amtes Jarmen-Tutow beschließt die Anlagerichtlinie, in der die Grundsätze für Geldanlagen des Amtes Jarmen-Tutow geregelt sind.
| Beschlussnummer: | 001-01/2025 | ||
| Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 | |
| Anwesend: | 9 | |
| Dafür: | 9 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Stimmenenthaltung: | 0 | |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Der Amtsausschuss des Amtes Jarmen-Tutow beschließt die Geschäftsordnung des Amtes Jarmen-Tutow.
| Beschlussnummer: | 002-01/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 9 |
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| Dafür: | 9 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Der Amtsausschuss Jarmen-Tutow beschließt die Änderung der Vergaberegelungen von Fördermitteln an amtsangehörige Vereine wie folgt:
Die für das Jahr 2025 eingestellte Summe für die Vereinsförderung im Haushalt des Amtes Jarmen-Tutow wird ausgeschöpft. Ab 2026 ist die Förderung über den Amtsausschuss einzustellen und alle Förderanträge der Vereine grundsätzlich über die Gemeinden zu stellen.
| Beschlussnummer: | 003-01/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 9 |
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| Dafür: | 5 |
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| Dagegen: | 4 |
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| Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Der Amtsausschuss des Amtes Jarmen-Tutow beschließt, den Verein „Dance Revolution e.V.“ mit einer Förderung in Höhe von 300,00 € zu unterstützen.
| Beschlussnummer: | 003.1-01/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 9 |
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| Dafür: | 9 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Der Amtsausschuss beschließt die Einleitung der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmeplanung. Diese Wärmeplanung soll zunächst amtsweit mit allen Gemeinden gemeinsam begonnen werden. Dazu soll die Verwaltung die ersten Vorbereitungen vornehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt:
| - | zu prüfen, ob gesonderte Beschlüsse der einzelnen Gemeinden notwendig sind und diese gegebenenfalls für die nächsten Gemeindevertretersitzungen vorzubereiten |
| - | die Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggfs. erste Förderanträge (für die Vorbereitungsphase) zu stellen |
| - | nach Eingang eines Förderbescheides die notwendige Bestandsaufnahme für die kommunale Wärmeplanung zu beginnen |
| Beschlussnummer: | 004-01/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 9 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Stimmenenthaltung: | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder des Amtsausschusses weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -