Im Amt Jarmen-Tutow werden für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden Schiedspersonen gesucht.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Beginn der Wahlperiode ist der 01.11.2026.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in bestimmten Strafsachen.
Hinsichtlich der Eignung gelten die Bestimmungen des § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V).
Demnach muss die Person nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden,
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
Bewerbung
Interessierte Personen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 31.08.2026 einzureichen an:
Amt Jarmen-Tutow
Dr.-G.-Kohnert-Straße 5
17126 Jarmen
Folgende Angaben sind erforderlich:
Beratung
Interessierte Personen haben außerdem die Möglichkeit, sich im Haupt- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung eingehender zum Thema beraten zu lassen oder dort ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes zu erklären.