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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Jarmen

Rot umrandet: räumlicher Geltungsbereich der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen

4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen

Bekanntmachung über die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 mit 0010-01/2026 [SR1] die Aufstellung der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Teiländerung umfasst auf einer Gesamtfläche von 44,6 ha folgende Flurstücke:

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Plangebiet A: 112/1, 215/2 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

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Plangebiet B: 267/4 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

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Plangebiet C: 141/1, 134/1, 141/2, 140 (teilweise), 146 (Gemarkung Müssentin, Flur 1)

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

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Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“

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Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Anlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und netzdienlichem Batteriespeicher auf den og. Flurstücken und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom

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Darstellung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung

Die Stadtvertretung Jarmen hat den Vorentwurf der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen in der Fassung vom 19.12.2025 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen samt Begründung wird in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 im Amt Jarmen-Tutow, Fachbereich Bauamt, Zimmer 3.7, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5, 17126 Jarmen, öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können von Jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich, per Mail oder zur Niederschrift während der Dienststunden:

Dienstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

vorgebracht werden.

Der Vorentwurf der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jarmen samt Begründung sind zusätzlich im Internet auf der Website

https://www.jarmen.de/bekanntmachungen sowie dem Bau- und Planungsportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaen_in_Aufstellung abrufbar.

Für Rückfragen steht das Büro mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH

Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig - Tel.: +49 (0) 341 30823620

https://mellon-gesellschaft.de/ zur Verfügung.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Jarmen, 20.02.2026

A. Werner
Bürgermeister