Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Tellin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Alt Tellin.
| Beschluss-Nr.: | 001-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 6 |
| Dafür: | 6 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2025 lt. beiliegender Anlage.
| Beschluss-Nr.: | 002-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 6 |
| Dafür: | 6 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Alt Tellin.
| Beschluss-Nr.: | 003-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 6 |
| Dafür: | 6 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung der Baum- und Heckenpflegemaßnahmen entlang der Gemeindestraße zwischen Hohenbüssow und Golchen. Es soll eine Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeverordnung i.V.m. den landesrechtlichen Vorschriften zum Vergaberecht durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2026 unter dem PK 55100.52311 eingeplant.
| Beschluss-Nr.: | 004-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 7 |
| Dafür: | 7 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung der Jungbaumpflege entlang der Gemeindestraße zwischen Neu Buchholz und Hohenbüssow. Es soll eine Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeverordnung i.V.m. den landesrechtlichen Vorschriften zum Vergaberecht durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2026 unter dem PK 55100.52311 eingeplant.
| Beschluss-Nr.: | 005-01/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 7 |
| Dafür: | 7 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -