Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Bentzin vom 19.02.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.558.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.119.100 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -187.900 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.488.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.069.600 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -581.200 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 101.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 145.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -43.700 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 143.460 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 333 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 397 v. H. |
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| 2. | Gewerbesteuer auf | 391 v. H. | |
-entfällt-
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,4487 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 200.900 EUR |
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| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -377.685 EUR |
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| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.741.491 EUR |
Bentzien, den 20.02.2026
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bentzin ist gemäß § 47 Abs. KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.02.2026 angezeigt worden.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 23.März bis 09 April 2026 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Dr.-Georg-Kohnert-Straße 5, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Bentzin, den 27.02.2026
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht)