Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kruckow vom 05.03.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.042.600 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.263.000 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 998.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.187.300 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -189.100 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 81.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 237.700 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -155.800 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 99.800 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 317 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 495 v. H. |
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| 2. | Gewerbesteuer auf | 403 v. H. | |
-entfällt-
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt planmäßig voraussichtlich | -210.103 EUR |
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| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -338.343 EUR |
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| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 774.746 EUR |
Kruckow, den 06.03.2026
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kruckow ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.03.2026 angezeigt worden.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 20. April bis 07. Mai 2026 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Dr.-Georg-Kohnert-Straße 5, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Kruckow, den 06.03.2026
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht)