Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.3.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 575.900 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 706.800 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -95.900 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 526.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 649.100 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -122.200 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 49.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 27.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 22.200 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf — 52.000 EUR
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 408 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 370 v. H. | |
Amtsumlage
-entfällt-
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,841 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 126.286 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 200.782 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.017.146 EUR |
Daberkow, den 28.03.2023
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.3.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 24. April 2023 bis 12. Mai 2023 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Lindenweg 13, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Daberkow, den 28.03.2023
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht)