Stadt Jarmen
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie den Haushaltsplan 2024 der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 001-01/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
| 1. | Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet Jarmen, westlich der A 20“ der Stadt Jarmen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich beläuft sich auf etwa 12,8 ha und umfasst die Flurstücke 426/9, 441/22, 441/24, 441/25, 442/18, 442/20, 442/28, 442/32, 444/7, 444/8, 447/1, 447/2, 448/1, 487/8, 487/9, 488/1, 490/1, 498/6, 489/7 der Flur 1 in der Gemarkung Jarmen. |
| 2. | Planungsziel ist die Anpassung der inneren Erschließung und die Rücknahme nicht mehr notwendiger Verkehrsflächen zu Gunsten der Vergrößerung der Gewerbegebietsflächen. |
| 3. | Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. |
| 4. | Der Beschluss zur Aufstellung des 2. Änderung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| Abstimmungsnummer: | 002-01/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
| 1. | Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Jarmen „Gewerbepark östlich der L35“ wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Jarmen „Gewerbepark östlich der L35“ mit der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. |
| 3. | Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. |
| Abstimmungsnummer: | 003-01/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
| 1. | Der Planentwurf der 3. Änderung des FNP wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der 3. Änderung des FNP, einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können. |
| 3. | Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. |
| Abstimmungsnummer: | 004-01/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: