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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Tutow

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Tutow vom 12.03.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderung der Hauptsatzung erlassen:

Artikel 1

Satzungsänderung

§ 6 [Entschädigungen] Abs. 1, 2 und 3 werden wie folgt geändert:

(1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.200,00 Euro. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.

(2) Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin erhält monatlich 240,-€, die zweite Stellvertretung monatlich 120,-€.

(3) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretungen, ihrer Ausschüsse und der Fraktionen ein Sitzungsgeld von 40,00 Euro. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, in den sie gewählt worden sind, und an Fraktionssitzungen, die sich mit der Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen befassen. Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 55,00 Euro. Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 20,- €.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Tutow, den 13.03.2024

Verfahrensvermerk:

Angezeigt beim Landrat des Landkreis Vorpommern-Greifswald als Untere Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 5 KV M-V am 22.03.2024.

Datum der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung auf der Homepage www.jarmen.de unter „Satzungen" am 25.03.2024.

Veröffentlichung einer Textfassung am 19.04.2024 im Jarmener Informationsblatt Nr. 04/2024.

Bekanntmachungsvermerk:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Tutow, den 15.03.2024