| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 beschlossen, für das Gewerbegebiet in Nähe der L 35 und der A 20 eine 2. Änderung des B-Planes Nr. 8 „Gewerbegebiet Jarmen, westlich der A20“ durchzuführen.
1. Geltungsbereich
Der Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet Jarmen, westlich der A 20“ hat eine Größe von 12,8 ha und umfasst die Flurstücke 426/9, 441/22, 441/24, 441/25, 442/18, 442/20, 442/28, 442/32, 444/7, 444/8, 447/1, 447/2, 448/1, 487/8, 487/9, 488/1, 490/1, 498/6, 489/7 der Flur 1 in der Gemarkung Jarmen.
2. Planungsziel
Mit der 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes wird die Anpassung der inneren Erschließung und die Rücknahme nicht mehr notweniger Verkehrsflächen zu Gunsten der Vergrößerung der Gewerbegebietsflächen angestrebt.
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Es gelten die Vorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 Ab. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
3. Bekanntmachung
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Anlage: Ausgrenzung des Änderungsbereiches
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Jarmen, den 10.04.2024