Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Bentzin.
| Beschluss-Nr.: | 008-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: |
| 9 |
| Dafür: |
| 7 |
| Dagegen: |
| 0 |
| Enthaltung |
| 2 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt:
| 1. | Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Bentzin „Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin“ wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Bentzin „Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin“ mit der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anhängen sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet (Website des Amtes Jarmen-Tutow sowie Bau- u. Planungsportal MV) zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Ergänzend erfolgt eine zusätzliche Auslegung im Amt Jarmen-Tutow. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. |
| 3. | Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. |
| Beschluss-Nr.: | 009-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: |
| 9 |
| Dafür: |
| 9 |
| Dagegen: |
| 0 |
| Enthaltung |
| 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -