Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die Haushaltssatzung 2025 sowie den Haushaltsplan 2025 der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 005-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die Erteilung des behördlichen Einvernehmens nach § 24 Abs. 1 Kindertagesstättenförderungsgesetz M-V.
| Abstimmungsnummer: | 006-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Einleitung einer Ausschreibung für die Errichtung eines Skateparks in Jarmen auf dem stadteigenen Gelände, dass durch den Verein Blau-Weiss 21 Jarmen e.V. in Jarmen (Gemarkung Jarmen, Flur 1, Flurstück 233/5) genutzt wird. Die Kosten für die Errichtung des Skateparks werden auf ca. 70.000 € geschätzt. Es soll zur Beschaffung der Bauleistung eine freihändige Vergabe gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Abstimmungsnummer: | 007-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 10 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 2 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
| 1. | Die Stadtvertretung Jarmen beschließt, die Aufstellung des B-Planverfahrens Nr. 23 „Wohnen in Müssentin“ gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 237/5, 240/3 sowie 230/1 der Flur 1 in der Gemarkung Müssentin (Siehe Anlage 1). Die Einleitung des B-Planverfahrens hat die Eigentümergemeinschaft Thom- Görke- Lenk beantragt. |
| 2. | Der o.g. Bebauungsplans zielt planungsrechtlich darauf ab Baurecht für weitere Wohnbebauung zu schaffen. |
| 3. | Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. |
| 4. | Die Eigentümergemeinschaft verpflichtet sich durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Stadt erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen. |
| 5. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
| Abstimmungsnummer: | 008-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Jarmen und Herrn Klaus-Dieter Bruhn im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 22 „Hof Bruhn“.
| Abstimmungsnummer: | 009-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
| 1. | Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) wurden geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung und die Berücksichtigung (durch Empfehlung) werden durch die Stadtvertretung Jarmen, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle, beschlossen. |
| 2. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren. |
| 3. | Der Bebauungsplan Nr. 22 „Hof Bruhn“ der Stadt Jarmen wird in der vorliegenden Fassung Februar 2025 bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2025 gebilligt. |
| 4. | Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 „Hof Bruhn“ der Stadt Jarmen ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch bekanntzumachen wo und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit seiner Begründung eingesehen werden kann. Gemäß § 10 a BauGB ist der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. |
| Abstimmungsnummer: | 010-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
| 1. | Die Stadtvertretung Jarmen billigt den Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Jarmen, westlich A 20“ in der vorliegenden Form (Fassung vom Februar 2025). Die Begründung wird gebilligt. |
| 2. | Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. |
| 3. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen. |
| 4. | Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekannt zu machen. |
| Abstimmungsnummer: | 013-02/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 12 |
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| Dafür: | 12 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -