Titel Logo
Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vermessungsbüro | Anders | und | Frank |

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:

Antrags-/ Geschäftsbuch - Nr. der Vermessungsstelle: 005/24

Dipl.-Ing. Annett Frank

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

Am Gorzberg Haus 14

17489 Greifswald

Vermessungsobjekt:

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204), durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Jarmen, Jarmen, 5, 28

Jarmen, Jarmen, 5, 265/5

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Dipl.-Ing. Annett Frank

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

Am Gorzberg Haus 14

17489 Greifswald

während der Geschäftszeiten Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, in der Zeit vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

(z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)

Ende am:

(z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)

Greifswald, 02.04.2025