Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.01.2026 und nach nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 11.03.2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 7.954.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 8.570.400 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -36.500 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 7.317.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 10.216.500 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -2.899.200 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.951.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.817.300 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -865.600 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
| (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.790.000 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 731.730 EUR
DerDer
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 361 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 518 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 388 v. H. | |
- entfällt -
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 31,7983 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 633.276 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 647.221 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 11.322.621 EUR |
Jarmen, den 12.03.2026
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 11.03.2026 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 15. April 2026 bis 13. Mai 2026 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Dr.-Georg-Kohnert-Straße 5, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen