Die Fahrerlaubnisinhaber/-innen, deren Führerschein vordem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald umtauschen.
Die Antragstellung kann an den 3 Standorten des Landkreises in
Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9,
Anklam, Friedländer Landstraße 21 d, oder
Greifswald, Feldstraße 85 a
erfolgen.
In der dritten Stufe werden alle Fahrerlaubnisinhaber/-innen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, gebeten, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umzutauschen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen.
Bei Antragstellung in der Führerscheinstelle kann es u. U. zu längeren Wartezeiten kommen.
Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate),
Führerschein,
aktuelles biometrisches Lichtbild.
Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder in einer anderen Stadt ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu übersenden:
| Postanschrift: | Landkreis Vorpommern-Greifswald |
| Führerscheinstelle | |
| Feldstraße 85 a | |
| 17489 Greifswald | |
| E-Mail: | fuhrerscheinstelle@kreis-vg.de oder |
| Fax: | 03834 8760-9031 |
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen:
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtausch bis |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheines ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen.
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit.
Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.