Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.02.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 7.313.400 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 7.484.800 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -171.400 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 6.948.300 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 7.038.800 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -90.500 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 721.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.607.300 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -2.885.600 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf — 1.000.000 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird festgesetzt auf — 690.000 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 364 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 414 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 374 v. H. | |
-entfällt-
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 32,0701 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -354.295 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -387.036 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 11.788.264 EUR |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.04.2023 erteilt.
Jarmen, den 27.04.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 26.04.2023 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten des Amtes im Zimmer der Kämmerei vom 22.05.2023 bis 09.06.2023 im Verwaltungsgebäude der Stadt Jarmen, Lindenstraße 13, 17126 Jarmen, öffentlich aus.
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht.)
Jarmen, den 27.04.2023