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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Veräußerungen der Gemeinde Kruckow

Die Gemeinde Kruckow schreibt die Flurstücke 75 und 76 der Flur 2, Gemarkung Kartlow, OT Heydenhof, öffentlich zur Veräußerung aus.

Das Grundstück ist mit einem Mehrfamilienwohnhaus (6 WE, teilweise vermietet) bebaut.

Anschrift:

Heydenhof 1

17129 Kruckow

Fläche:

insgesamt: 9.175 m²

Lageplan:

Konditionen:

Die Gemeinde Kruckow bietet das bebaute Grundstück zum Höchstgebot für den Verkauf an. Das Mindestgebot richtet sich nach dem vorliegenden Verkehrswertgutachtens des Sachverständigenbüros Kopp aus Demmin vom 14.02.2023 und liegt bei 24.000,00 €.

Dieses kann im Bauamt des Amtes Jarmen-Tutow eingesehen werden.

Sämtliche Nebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gerichtskosten etc.) sind durch den Erwerber zu zahlen.

Der Energie-Verbrauchsausweis wird nachgereicht.

Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung Kruckow.

Die Gemeinde Kruckow bittet zu beachten, dass der Standort Heydenhof 1 als Sirenenstandort genutzt wird. Dieser muss als solcher erhalten bleiben.

Kaufangebot:

Interessenten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Kennwort „Grundstücksverkauf Heydenhof 1“ beim Amt Jarmen-Tutow, Lindenstraße 13, 17126 Jarmen, bis zum 30.06.2023, 10:00 Uhr abzugeben.

Die Auswahl erfolgt nach dem Höchstgebot.

Die Gemeinde Kruckow behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft zurückzutreten oder das Grundstück erneut anzubieten.

Dieser Ausschreibungstext stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit kein Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich der Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Unterlagen ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit beziehungsweise an den Zustand des Grundstückes können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben dieses Ausschreibungstextes.

Aus dem Ausschreibungstext kann zudem keinerlei Anspruch auf Vergabe des Grundstückes mit den hier genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden.

Der Erwerber hat das Grundstück zu übernehmen wie es steht und liegt.

Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien der Gemeinde Kruckow.

Die Gemeinde Kruckow ist nicht verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zuschlag zu erteilen.

Dieses Veräußerungsangebot kann ebenfalls im Internet (https://www.jarmen.de) eingesehen werden.

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung wenden Sie sich bitte an das Amt Jarmen-Tutow, Bauamt, Fr. Pilsniak, Tel. 039997 152 45,

E-Mail: d.pilsniak@jarmen.de