Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.04.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 963.400 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.199.900 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -236.500 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 905.600 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.153.600 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -248.000 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 60.800 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 723.900 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -663.100 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: — 90.000 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 339 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 396 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 351 v. H. | |
-entfällt-
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,8204 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -248.000 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -236.500 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.849.329 EUR |
Völschow, den 25.4.2023
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.4.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltsatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 22. Mai 2023 bis 16. Juni 2023 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Lindenweg 13, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Völschow, den 25.04.2023
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht.)