Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 25.04.2024
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2023.
| Beschluss-Nr. | 008-02/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 8 |
| Anwesend: | 8 |
| Dafür: | 8 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
- Die Gemeindevertretung Bentzin billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes Nr. 11 „Solarpark Leussin II“ in der vorliegenden Form (Fassung vom 15.04.2024). Die Begründung wird gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
- Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verfahrensschritte für Die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.
| Beschluss-Nr. | 009-02/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 8 |
| Anwesend: | 7 |
| Dafür: | 7 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann
- Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 12 „Solarpark im Peenetal am Teufelsstein“ in der vorliegenden Form (Fassung vom 15.04.2024). Die Begründung wird gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
- Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verfahrensschritte für Die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.
| Beschluss-Nr. | 010-02/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 8 |
| Anwesend: | 6 |
| Dafür: | 6 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann, Herr Kühling
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin
- Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, den Anträgen der Vorhabenträger auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll der Bebauungsplan Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin aufgestellt werden.
- Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 71 (teilweise), 79 (teilweise) und 81/4 der Flur 2 der Gemarkung Zemmin und hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
- Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab, eine Wohnbebauung der privaten Grundstücke zu ermöglichen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung ebenfalls gesichert werden.
- Die Vorhabenträger verpflichten sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen durch die Bauleitplanung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf des B-Planes Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ in der Fassung vom Februar 2024. Der Vorentwurf zur Begründung wird eben-falls gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen, § 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB.
| Beschluss-Nr. | 011-02/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 8 |
| Anwesend: | 8 |
| Dafür: | 8 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Verpflegungskosten in der KITA Zarrenthin
Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Verpflegungskosten pro Mahlzeit in der KITA Zarrenthin wie folgt:
• Frühstück 1,75 Euro/pro Mahlzeit
• Getränke/Obst 0,50 Euro/pro Mahlzeit
• Vesper 1,00 Euro/pro Mahlzeit
Die Erhöhung erfolgt zum 01.04.2024, die Zustimmung des Landkreises liegt vor.
| Beschluss-Nr. | 012-02/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 8 |
| Anwesend: | 8 |
| Dafür: | 8 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-