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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Bentzin

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 25.04.2024

Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für die Haushaltsjahr 2023

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2023.

Beschluss-Nr.

008-02/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

8

Anwesend:

8

Dafür:

8

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 11 „Solarpark Leussin II“ der Gemeinde Bentzin – Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

  1. Die Gemeindevertretung Bentzin billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes Nr. 11 „Solarpark Leussin II“ in der vorliegenden Form (Fassung vom 15.04.2024). Die Begründung wird gebilligt.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
  4. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Die Verfahrensschritte für Die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.

Beschluss-Nr.

009-02/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

8

Anwesend:

7

Dafür:

7

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 12 „Solarpark im Peenetal am Teufelsstein“ der Gemeinde Bentzin – Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

  1. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 12 „Solarpark im Peenetal am Teufelsstein“ in der vorliegenden Form (Fassung vom 15.04.2024). Die Begründung wird gebilligt.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
  4. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Die Verfahrensschritte für Die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.

Beschluss-Nr.

010-02/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

8

Anwesend:

6

Dafür:

6

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann, Herr Kühling

Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin

  1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, den Anträgen der Vorhabenträger auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll der Bebauungsplan Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin aufgestellt werden.
  2. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 71 (teilweise), 79 (teilweise) und 81/4 der Flur 2 der Gemarkung Zemmin und hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
  3. Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab, eine Wohnbebauung der privaten Grundstücke zu ermöglichen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung ebenfalls gesichert werden.
  4. Die Vorhabenträger verpflichten sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen durch die Bauleitplanung.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  6. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf des B-Planes Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ in der Fassung vom Februar 2024. Der Vorentwurf zur Begründung wird eben-falls gebilligt.
  7. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  8. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
  9. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen, § 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB.

Beschluss-Nr.

011-02/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

8

Anwesend:

8

Dafür:

8

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-

Verpflegungskosten in der KITA Zarrenthin

Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Verpflegungskosten pro Mahlzeit in der KITA Zarrenthin wie folgt:

• Frühstück 1,75 Euro/pro Mahlzeit

• Getränke/Obst 0,50 Euro/pro Mahlzeit

• Vesper 1,00 Euro/pro Mahlzeit

Die Erhöhung erfolgt zum 01.04.2024, die Zustimmung des Landkreises liegt vor.

Beschluss-Nr.

012-02/2024

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

8

Anwesend:

8

Dafür:

8

Dagegen:

0

Enthaltung

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-