Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Daberkow
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Daberkow vom 29.04.2024
Die Gemeindevertretung Daberkow beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2023.
| Beschluss-Nr. | : 005-02/2024 | |
| Abstimmungsergebnis | : gesetzl. Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 5 |
| Dafür: | 5 |
| Dagegen: | 0 |
| Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
- Die Gemeindevertretung Daberkow billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Wietzow“ in der Fassung April 2024.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
- Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekanntzumachen.
- Die Verfahrensschritte für Die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: Büro Weitblick, Liane Janssen, Glendelin 7a, 17111 Beggerow übertragen.
| Beschluss-Nr. | : 006-02/2024 | |
| Abstimmungsergebnis | : gesetzl. Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 5 |
| Dafür: | 5 |
| Dagegen: | 0 |
| Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Beschlussfassung zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) zum B-Plan Nr. 2 „Solarpark Wietzow“
- Die Gemeindevertretung Daberkow beschließt die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 2 „Solarpark Wietzow“, damit das bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren durchgeführt werden kann.
- Die Vorbereitung und Beantragung des ZAVs erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Vorhabenträger und Gemeinde.
- Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, alle erforderlichen Schritte für das Zielabweichungsverfahren einzuleiten und zu vollziehen.
| Beschluss-Nr. | : 007-02/2024 | |
| Abstimmungsergebnis | : gesetzl. Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: | 5 |
| Dafür: | 5 |
| Dagegen: | 0 |
| Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-