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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Daberkow

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Daberkow vom 29.04.2024

Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für das Haushaltsjahr 2023

Die Gemeindevertretung Daberkow beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2023.

Beschluss-Nr.

: 005-02/2024

Abstimmungsergebnis

: gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

5

Dafür:

5

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Billigung und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 2 „Solarpark Wietzow“

  1. Die Gemeindevertretung Daberkow billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Wietzow“ in der Fassung April 2024.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
  4. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekanntzumachen.
  5. Die Verfahrensschritte für Die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: Büro Weitblick, Liane Janssen, Glendelin 7a, 17111 Beggerow übertragen.

Beschluss-Nr.

: 006-02/2024

Abstimmungsergebnis

: gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

5

Dafür:

5

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-

Beschlussfassung zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens (ZAV) zum B-Plan Nr. 2 „Solarpark Wietzow“

  1. Die Gemeindevertretung Daberkow beschließt die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 2 „Solarpark Wietzow“, damit das bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren durchgeführt werden kann.
  2. Die Vorbereitung und Beantragung des ZAVs erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Vorhabenträger und Gemeinde.
  3. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, alle erforderlichen Schritte für das Zielabweichungsverfahren einzuleiten und zu vollziehen.

Beschluss-Nr.

: 007-02/2024

Abstimmungsergebnis

: gesetzl. Mitgliederzahl:

7

Anwesend:

5

Dafür:

5

Dagegen:

0

Stimmenenthaltung:

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-