Betr.: | 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Jarmen |
hier: | Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen hat mit Beschluss vom 27.02.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Januar 2024 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 20 „Gewerbepark östlich der L 35“ der Stadt Jarmen gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand Januar 2024, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024
auf der Internetseite des Amtes Jarmen-Tutow unter dem Pfad https://www.jarmen.de/gemeinden/stadt-jarmen/oeffentliche-bekanntmachungen-stadt-jarmen.html sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Jarmen-Tutow, Bauamt, Lindenstraße 13, 17126 Jarmen nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.-Nr.: 039997-15253) während folgender Dienststunden möglich:
Montag
| von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
| Dienstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| - | Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind im Planungsraum nicht bekannt. |
| - | Das gesamte Plangebiet ist siedlungstopographisch günstig gelegen. Das Vorkommen von Bodendenkmalen kann nicht ausgeschlossen werden. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden
| - | Mit der vorliegenden Planung werden keine hochwertigen land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen. |
| - | Es handelt sich um die Inanspruchnahme einer bereits anthropogen vorgeprägten Fläche. |
| - | Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche
| - | Das Bebauungsplangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen und Hochwasserrisikogebieten. |
| - | Es befinden sich keine berichtigungspflichtigen Oberflächengewässer innerhalb des Plangebietes. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser
| - | Das Klima innerhalb des Planungsraums wird durch kontinentale Einflüsse geprägt. |
| - | Jarmen gehört zu den niederschlagsbenachteiligten Gebieten. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft
| - | Das Vorkommen von Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kann ent-sprechend ausgeschlossen werden. |
| - | Innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 des BNatSchG i. V. m. §§ 18 und 20 NatSchAG M-V. |
| - | Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Flächen, sind Beeinträchtigungen über den Vorhabenstandort hinaus nicht vorhersehbar. |
| - | Hochwertige Biotopstrukturen werden durch das geplante Vorhaben nicht berührt. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
| - | Der Vorhabenstandort und die nähere Umgebung sind bereits anthropogen vorgeprägt. |
| - | Für das Vorhaben werden keine landschaftlichen Freiräume in Anspruch genommen. |
hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaft
| - | Im Umfeld des Plangebietes befinden sich schutzbedürftige Wohnbebauungen. |
| - | Um Sicherzustellen, dass keine erheblichen Lärmbelastungen auf die schutzbedürftigen Nutzungen ausgehen, wurden schallimmissionsprognostische Untersuchungen durchgeführt. |
| - | Westlich grenzt das Plangebiet an eine Ferienhausanlage. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
| - | Aus archäologischer Sicht sind im Geltungsbereich des o.g. Vorhabens Funde möglich. |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Der Geltungsbereich unterliegt keinen Schutzgebietsausweisungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. dem Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V). |
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere - nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jarmen elektronisch (an: toeb@baukonzept-nb.de) und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Jarmen-Tutow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Verwaltung oder ein gemäß § 4b BauGB beauftragter Drit-ter die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planent-wurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Jarmen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches