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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Digitalisierung - Die Wohngeldakten werden digital geführt

  • Wohngeldanträge/-unterlagen über den Postweg

Reichen Sie bitte keine Originale ein. Sollten doch Originale eingereicht werden, kennzeichnen Sie diese bitte, damit Sie diese zurück bekommen.

  • Wohngeldanträge/-unterlagen bei persönlicher Abgabe während der Sprechzeiten

Reichen Sie bitte keine Originale ein. Sollten Sie Originale dabei haben, können wir diese aus organisatorischen Gründen nicht gleich scannen. Bitte beachten Sie, dass Sie diese an einem anderen Tag wieder abholen oder wir sie Ihnen zurücksenden.

Antragstellung

Grundsätzlich kann jeder, der über ein geringes Einkommen verfügt, einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dabei ist es unerheblich, ob man Mieter einer Wohnung, Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist, im Betreuten Wohnen, im Heim oder einer Therapieeinrichtung lebt.

Der Antrag kann formlos (u.a. telefonisch, persönlich während der Sprechzeiten, per Email oder per Post) gestellt werden.

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen

aktuell bis zu 3 Monate dauern kann.

Voraussetzung ist das Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen.

E-Mail Adresse der Wohngeldstelle

wohngeld@jarmen.de