Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 18.03.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 14.04.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 7.070.700 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 8.825.500 EUR |
|
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -131.700 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 6.669.400 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 9.814.000 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -3.144.600 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.421.900 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.822.600 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 599.300 EUR |
festgesetzt.
__________
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.000.000 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf | 666.940 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 518 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. | |
- entfällt -
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 31,5675 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -759.601 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -126.222 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 12.326.781 EUR |
Jarmen, den 15.04.2025
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 14.04.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung |
Die Genehmigung des Gesamtbetrages in Höhe von 1.000.000 € wird gemäß § 52 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) versagt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 05. Mai 2025 bis 13. Juni 2025 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Dr.-Georg-Kohnert-Straße 5, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
(Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht)
Jarmen, den 15.04.2025