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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Jarmen

Bebauungsplan Nr. 23 „Wohnen in Müssentin“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung Jarmen hat in öffentlicher Sitzung am 18.03.2025 beschlossen im Ortsteil Müssentin einen Bebauungsplan aufzustellen.

1.

Geltungsbereich

Der Bebauungsplans Nr. 23 „Wohnen in Müssentin“ hat eine Größe von 0,67 ha. Der Planbereich liegt nördlich der Kreisstraße VG 101 und bildet den nördlichen Ortsrand. Westlich und östlich wird das Plangebiet von gemeindeeigenen Straßen begrenzt.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 237/5, 240/3 und 239/1 der Flur 1 in der Gemarkung Müssentin. Die Bauleitplanung zielt planungsrechtlich darauf ab, Baurecht für die Errichtung von Wohnhäusern zu schaffen.

2.

Bekanntmachung

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

3.

Frühzeitige Beteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.

unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.

Zudem werden die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Jarmen unter folgendem Link, https://www.jarmen.de/oeffentliche_Bekanntmachungen sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/ veröffentlicht.

Außerdem liegen die Unterlagen im Rathaus Jarmen, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5; 17126 Jarmen als zusätzliches Informationsangebot öffentlich während der folgenden Sprechzeiten aus:

dienstags

von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Außerhalb unserer Sprechzeiten (montags, mittwochs und freitags) kann ein Termin für die Einsicht in die Auslegungsunterlagen unter der 039997 – 152 53 (Fr. Bodemann) vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich (auch per E-Mail: k.bodemann@jarmen.de ) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Rathaus Jarmen, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5 in 17126 Jarmen vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG-MV. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Jarmen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Jarmen, 30.04.2025

André Werner
Bürgermeister

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom ……………bis zum ……….. im zentralen Bau- und Planungsportal M-V (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/)sowie auf der Internetseite der Stadt Jarmen (https://www.jarmen.de/oeffentliche_Bekanntmachungen) veröffentlicht.