Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung vom 31.03.2025 (GVOBI. M-V S.351) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Bentzin vom 23.04.2026 nachfolgende Änderung der Hauptsatzung erlassen:
(4) Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung, Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Bürgermeister/innen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung
beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.
(4) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden.
Für Sitzungen der Fraktionen wird ein Sitzungsgeld höchstens einmal pro Monat gewährt.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Datum der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung auf der Homepage www.jarmen.de unter „Satzungen / Verordnungen" am 24.04.2026.
Veröffentlichung einer Textfassung am 15.05.2026 im Jarmener Informationsblatt Nr. 5/2026.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungspflichten.