Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tutow beschließt die Erteilung des behördlichen Einvernehmens nach § 24 Abs. 1 Kindertagesstättenförderungsgesetz M-V.
| Beschluss-Nr.: | 008-02/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 |
| Dafür: | 7 |
| Dagegen: | 1 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
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Die Gemeindevertretung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Tutow fest.
| Beschluss-Nr.: | 009-02/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 |
| Dafür: | 7 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse des festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde Tutow für das Haushaltsjahr 2023 und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.
| Beschluss-Nr.: | 010-02/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 7 |
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| Dafür: | 6 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Schultz
Die Gemeindevertretung Tutow beschließt die Einleitung einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3b Abs. 1 VOB/A für den 1. BA zur grundhaften Erneuerung der Friedenstraße. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Das Bauvorhaben ist im Haushalt 2026 berücksichtigt.
| Beschluss-Nr.: | 011-02/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 8 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Gemeindevertretung Tutow beschließt die Einleitung einer Ausschreibung für die Lieferung und den Einbau eines Hörmann-Sektionaltors im Heizhaus der Weißen Schule. Die Kosten für diese Beschaffung werden auf ca. 8.500 € brutto geschätzt. Es soll eine Direktvergabe gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die Kosten sind im Haushalt 2026 eingestellt.
| Beschluss-Nr.: | 012-02/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 8 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Gemeindevertretung Tutow beschließt die Einleitung einer Ausschreibung für die Reparatur der Gartenstraße und der Straße am Platz des Friedens in Tutow. Die Kosten für diese Baumaßnahme werden auf ca. 37.000 € brutto geschätzt. Es soll eine Direktvergabe gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die Kosten sind im Haushalt 2026 im Produktkonto Straßenunterhaltung eingestellt.
| Beschluss-Nr.: | 013-02/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 8 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Gemeindevertretung Tutow beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung der Baumpflegemaßnahmen entlang der Gemeindestraße am Friedhof inTutow. Es soll eine Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeverordnung i.V.m. den landesrechtlichen Vorschriften zum Vergaberecht durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2026 unter dem PK 55100.52311 eingeplant.
| Beschluss-Nr.: | 014-02/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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| Anwesend: | 8 |
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| Dafür: | 8 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -