Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, 42), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184) hat die Gemeindevertretung Bentzin in ihrer Sitzung am 23.04.2026 beschlossen, die gemeindeeigenen öffentlichen Verkehrs- und Parkplatzflächen zu folgenden Flurstücken
| - | Gemarkung Jarmen, Flur 1, Flurstück 228/1; |
| - | Gemarkung Zarrenthin-Leussin, Flur 4, Flurstück 43/7 und 43/8 sowie |
| - | Gemarkung Zarrenthin-Leussin, Flur 5, Flurstück 31/21 |
entsprechend der im beigefügten Lageplan gesondert farblich gekennzeichneten Fläche dem privaten Verkehr als Parkplatz zu widmen.
Die Widmung erfolgt mit der Zweckbestimmung „privater Parkplatz“ und umfasst die Nutzung durch einen beschränkten Nutzerkreis gemäß den jeweils vor Ort geltenden Regelungen um zukünftig eine Parkraumbewirtschaftung durch Dritte durchführen zu lassen.
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
Die Widmung wird mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Lageplan:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Bentzin, c./o. Amt Jarmen-Tutow, Der Amtsvorsteher, Dr.-G.-Kohnert-Str. 5 in 17126 Jarmen zu erheben.
Die Allgemeinverfügung kann im Amt Jarmen-Tutow, Bauamt, Dr.-G.-Kohnert-Str. 5 in 17126 Jarmen zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden.
| Dienstag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr / 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr / 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Eine Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten, während der Dienstzeiten, ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin vereinbaren Sie bitte mit Frau Bodemann (Tel. 039997 - 152 53).