Alle Eheleute, die dieses Jahr ein rundes Ehejubiläum feiern und außerhalb unseres Amtsbereiches geheiratet haben, werden gebeten vorab mit der Eheurkunde im Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden, um die Gratulation durch den/die Bürgermeister/in zu ermöglichen.
Als Hinweis möchten wir zur Kenntnis geben, dass bei eingetragenen Übermittlungssperren zum Ehejubiläum nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) keine Gratulation erfolgt.