Stadt Jarmen
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan des städtebaulichen Sondervermögens 2024 der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 011-02/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 11 |
| Dafür: | 11 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2023 lt. beiliegender Anlage.
| Abstimmungsnummer: | 012-02/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 11 |
| Dafür: | 11 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Zustimmung zur Einrichtung einer Kinderbibliothek in der Brüderstraße in Jarmen. Die Räume werden durch das Festkomitee ausgestattet.
Vorrangig soll die Nutzung für die Kinder- und Jugendarbeit- mit Lesestunden für Kindergarten und Schule, für Gesprächskreise mit den Jugendlichen auch mit Kochen und Backen, kleinere Veranstaltungen durch verschiedenste Gruppen und Vereine erfolgen. Es gibt bereits einen Sponsor mit 100,- Euro pro Monat und es würde weiter nach Unterstützern gesucht werden, um die monatlichen Kosten zu reduzieren.
| Abstimmungsnummer: | 013-02/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 11 |
| Dafür: | 2 |
| Dagegen: | 8 |
| Enthaltung | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 014-02/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 11 |
| Dafür: | 11 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt, den Funktionsinhabern ab dem 01.07.2024 folgende monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen:
| Funktion | Monatl. | Jährl. |
| Wehrführer | 150,00 € | 1.800,00 € |
| Stellv. Wehrführer | 75,00 € | 900,00 € |
| Löschgruppenleiter Plötz | 100,00 € | 1.200,00 € |
| Jugendwart | 100,00 € | 1.200,00 € |
| Gerätewart | 100,00 € | 1.200,00 € |
| Abstimmungsnummer: | 015-02/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 11 |
| Dafür: | 11 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Der Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt, die einzelnen Verträge mit den Gemeinden des Amtes Jarmen-Tutow zur Nutzung der Drehleiter DLK 23/12 zu unterzeichnen.
| Abstimmungsnummer: | 016-02/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 11 |
| Dafür: | 11 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
| 1. | Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den Empfehlungen in den Abwägungstabellen (Anlage 3) beschlossen. |
| 2. | Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, werden über das Ergebnis informiert. |
| 3. | Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 der Stadt Jarmen „Hof Bruhn“ wird in der vorliegenden Fassung vom März 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 4. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 der Stadt Jarmen „Hof Bruhn“ mit der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anhängen sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. |
| 5. | Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. |
| Abstimmungsnummer: | 017-02/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 11 |
| Dafür: | 11 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlich allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 018-02/2024 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 11 |
| Dafür: | 11 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: