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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie und das Erstellen eines Lärmaktionsplanes des Amtes Jarmen-Tutow

Entsprechend den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR) ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V zuständig für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten zu erstellen. Bezogen auf das Amtsgebiet Jarmen-Tutow werden hierbei folgende Hauptlärmquellen ermittelt:

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die A20 zwischen Peenetalbrücke Jarmen und den Dörfern des Amtsbereiches Daberkow

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L35 zwischen Jarmen und Daberkow

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen werden durch die eines Ergänzungs- und Nebenstraßennetzes komplettiert. Dieses umfasst weniger befahrene Bundesstraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47a -f BImSchG unterliegen.

Auf Basis dieser strategischen Lärmkarten ist das Amt Jarmen-Tutow verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für die vorgenannten Hauptlärmquellen aufzustellen bzw. fortzuschreiben. In diesem Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung zu prüfen, deren Umsetzung zu bewerten und bei Realisierbarkeit festzuschreiben sowie ruhige Gebiete zu schützen.

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung angemessen zu beteiligen. Das erfolgt über die Bekanntmachung im Amtsblatt sowie über die Internetseite der Stadt Jarmen unter www.jarmen.de und die öffentliche Auslegung der Lärmkarten im Amt.

Darüber hinaus stehen Vertreter des Amtes für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Die geäußerten Stellungnahmen werden bei der weiteren Bearbeitung und Fertigstellung des Lärmaktionsplanes geprüft. Die strategischen Lärmkarten des LUNG liegen in der Zeit vom

01.07.2024 bis 29.07.2024 im Amt Jarmen-Tutow, Bauamt, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5 in 17126 Jarmen nach vorheriger Terminvereinbarung (039997 152 - 53) während folgender Dienststunden

Montag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hinweise zur Bereitstellung von Informationen im Internet. Die Ergebnisse der Lärmkartierungen sind einsehbar auf der Homepage des LUNG unter:

https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2.htm