Beschluss zur neuen Satzung der Gemeinde Alt Tellin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ zum 01.01.2026
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die neue Satzung der Gemeinde Alt Tellin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ zum 01.01.2026
| Beschluss-Nr.: | 005-02/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: |
| 6 |
| Dafür: |
| 3 |
| Dagegen: |
| 2 |
| Enthaltung |
| 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Einleitung Vergabe Baum- und Heckenpflege Keilerweg
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung von Baum- und Heckenpflegemaßnahmen entlang des Keilerweges zwischen Siedenbüssow und Wietzow. Es soll eine Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeverordnung i.V.m. den landesrechtlichen Vorschriften zum Vergaberecht durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Beschluss-Nr.: | 006-02/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: |
| 5 |
| Dafür: |
| 5 |
| Dagegen: |
| 0 |
| Enthaltung |
| 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Juhnke
Einleitung Vergabe Baumpflege Broock Richtung Buchholz
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung der Baumpflegemaßnahmen der Obstbäume zwischen Broock und Buchholz. Es soll eine Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeverordnung i.V.m. den landesrechtlichen Vorschriften zum Vergaberecht durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Beschluss-Nr.: | 007-02/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: |
| 5 |
| Dafür: |
| 5 |
| Dagegen: |
| 0 |
| Enthaltung |
| 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Juhnke
Ausschreibung barrierefreier Zugang für Alt Tellin 48/49, EG links
Die Gemeindevertretung Alt Tellin beschließt die Einleitung einer Ausschreibung für die Planung und Errichtung eines barrierefreien Zugangs für das kommunale Wohnungsgebäude Dorfstraße 48/49. Es soll zur Beschaffung der Bauleistung eine freihändige Vergabe gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Beschluss-Nr.: | 008-02/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 7 |
| Anwesend: |
| 6 |
| Dafür: |
| 4 |
| Dagegen: |
| 0 |
| Enthaltung |
| 2 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -