Beschlussfassung zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens 2025
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan des städtebaulichen Sondervermögens 2025 der Stadt Jarmen.
| Abstimmungsnummer: | 015-03/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für das Haushaltsjahr 2024
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2024 lt. beiliegender Anlage.
| Abstimmungsnummer: | 016-03/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ und „Untere Peene“ zum 01.01.2026
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die neue Satzung der Stadt Jarmen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ und „Untere Peene“ zum 01.01.2026.
| Abstimmungsnummer: | 017-03/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Ausschreibung Planungsleistungen Erschließungsstraße Gewerbepark B-Plan Nr. 20
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Einleitung einer Ausschreibung von Planungsleistungen für die Errichtung einer Erschließungsstraße im B-Plan Nr. 20 „Gewerbepark östlich der L 35“ in Jarmen.
Es soll zur Beschaffung der Planungsleistungen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i.V.m. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Abstimmungsnummer: | 018-03/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Ausschreibung Planungsleistungen Nutzungsänderung Kulturzentrum
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Einleitung einer Ausschreibung von Planungsleistungen für die Nutzungsänderung des Kulturzentrums in der Rosenstraße in Jarmen. Es soll zur Beschaffung der Planungsleistungen ein
Verhandlungsverfahren gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Abstimmungsnummer: | 019-03/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Einleitung einer Ausschreibung Wegebau Friedhof
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Einleitung einer Ausschreibung für den Wegebau von der Scheunenstraße bis zur Trauerhalle auf dem Friedhof in Jarmen. Es soll zur Beschaffung der Bauleistung eine beschränkte Ausschreibung gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2025 eingestellt.
| Abstimmungsnummer: | 020-03/2025 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -