Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 20.05.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 47.400 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 137.400 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -90.000 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 340.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 90.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 250.000 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 340.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -340.000 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
-entfällt-
-entfällt-
-entfällt-
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -210.000 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.428.700 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 0,00 EUR |
Jarmen, den 21.05.2025
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichten Teile.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 16. Juni 2025 bis 4. Juli 2025 zu den Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude (Dr. Georg Kohnert-Straße 5, 17126 Jarmen) im Zimmer der Kämmerin öffentlich aus.
Jarmen, den 22.05.2025
(Die Haushaltssatzung wird mit Ihren Anlagen auf der Internetseite www.jarmen.de veröffentlicht.)