Am 11. Mai folgten mehr als 160 Leute, meist ehrenamtlich tätig, unserer Einladung zur Infektionsschutzbelehrung für Personen im Umgang mit Lebensmitteln gemäß §43 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz.
Diese Schulung wurde in Kooperation mit dem Gesundheitsamt unseres Landkreises organisiert.
Hier handelt es sich um die Pflicht zur Erstbelehrung für alle Personen, die bei Veranstaltungen Lebensmittel zubereiten, verarbeiten oder ausgeben. Dazu gehören Tätigkeiten wie Brötchen schmieren bei Sportveranstaltungen oder auch die Organisation von Kuchenbasaren in Schulen oder Kindereinrichtungen. Ebenso umfasst es die Vorbereitung von Kaffee- und Kuchenangeboten bei Seniorennachmittagen sowie das Grillen von Bratwürsten oder anderen Speisen bei Dorffesten. Ohne diese Erstbelehrung und den entsprechenden Nachweis dürfen laut Gesetz keine leicht verderblichen Lebensmittel für andere Personen zubereitet oder verkauft werden.
Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr ehrenamtliches Engagement und sind dankbar dieses Angebot vor Ort unterbreitet zu haben.