Titel Logo
Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung nach § 980 BGB

Im Fundbüro des Amtes Jarmen-Tutow befinden sich diverse Gegenstände. Die Aufbewahrungsfrist der Fundgegenstände ist bereits abgelaufen. Bis zum 31.07.2026 können Eigentümer sich im Amt Jarmen-Tutow melden (ggf. mit entsprechenden Nachweisen). Bei Nichtanmeldung von Rechten, gehen die Eigentumsrechte an das Amt Jarmen-Tutow über.