Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kruckow vom 29.06.2023 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderung der Hauptsatzung erlassen:
§ 6 Abs. 1 [Bürgermeisterin oder Bürgermeister/ Stellvertreterin oder Stellvertreter] wird unter Punkt 1 wie folgt geändert:
(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen:
| - | über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 2.500,- € gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 500,- € pro Monat, |
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kriuckow, den 30.06.2023