| hier: | Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung Gemeinde Bentzin hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Solarpark Leussin II“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Bauleitplanverfahren wird durchgeführt aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), einschließlich aller rechtskräftige Änderungen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Solarpark Leussin II“ liegt im Südwesten der Ortslage Leussin südlich des bestehenden Solarparks und ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Begründung steht vom
26.07.2024 bis einschließlich 27.07.2024
unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.
Zudem werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Bentzin unter folgendem Link, https://www.jarmen.de/oeffentliche_Bekanntmachungen sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/ veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen im Rathaus Jarmen, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5; 17126 Jarmen als zusätzliches Informationsangebot öffentlich während der folgenden Sprechzeiten aus:
| dienstags | von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Außerhalb unserer Sprechzeiten (montags, mittwochs und freitags) kann ein Termin für die Einsicht in die Auslegungsunterlagen unter der 039997 - 152 53 (Fr. Bodemann) vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich (auch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Rathaus Jarmen, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5 in 17126 Jarmen vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Anlage zur Bekanntmachung der frühzeitigen Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 Solarpark *Leussin II* der Gemeinde Bentzin