Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2024 beschlossen im Ortsteil Zemmin einen Bebauungsplan aufzustellen.
| 1. | Geltungsbereich |
Der Bebauungsplans Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ hat eine Größe von 0,7 ha. Der Planbereich liegt nördlich der Bundesstraße 110 und bildet den östlichen Ortsrand. Er umfasst die Flurstücke 71 (teilweise), 79 (teilweise) und 81/4 der Flur 2 in der Gemarkung Zemmin. Die Bauleitplanung zielt planungsrechtlich auf die Errichtung von Wohnhäusern ab.
| 2. | Bekanntmachung |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
| 3. | Frühzeitige Beteiligung |
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der Begründung steht vom
26. Juli 2024 bis einschließlich 27. August 2024
unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung zum Abruf zur Verfügung.
Zudem werden die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Bentzin unter folgendem Link, https://www.jarmen.de/oeffentliche_Bekanntmachungen sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/ veröffentlicht.
Außerdem liegen die Unterlagen im Rathaus Jarmen, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5; 17126 Jarmen als zusätzliches Informationsangebot öffentlich während der folgenden Sprechzeiten aus:
| dienstags | von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Außerhalb unserer Sprechzeiten (montags, mittwochs und freitags) kann ein Termin für die Einsicht in die Auslegungsunterlagen unter der 039997 - 152 53 (Fr. Bodemann) vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich (auch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Rathaus Jarmen, Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5 in 17126 Jarmen vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Anlage zur Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin (Plangebiet blau markiert)