Sehr geehrte Damen und Herren,
Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald umtauschen. Die Antragstellung kann an den Standorten Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9, Ankiam, Friediänder Landstraße 21d, sowie Greifswald, Feldstraße 85a, erfolgen.
In der fünften Stufe werden alle Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellt worden ist, gebeten, ihren Kartenführerscheln bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
| • | gültiges Personaldokument - Personaiausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate) |
| • | Führerschein |
| • | aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter a!s 2 Jahre) |
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürgerinnen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen.
| Ausstellungsjahr des Führerscheines | Umtausch bis |
| 1999-2001 | bis 19. Januar 2026 |
| 2002-2004 | bis 19. Januar 2027 |
| 2005-2007 | bis 19. Januar 2028 |
| 2008 | bis 19. Januar 2029 |
| 2009 | bis 19. Januar 2030 |
| 2010 | bis 19. Januar 2031 |
| 2011 | bis 19. Januar 2032 |
| 2012-18.01.2013 | bis 19. Januar 2033 |
Zu beachten:
Fahrerlaubnisinhaber*innen, die vor 1953 geboren und im Besitz eines Papierführerscheines (ausgestellt bis zum 31.12.1998) sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.