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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 7/2025
Amtliche Mitteilungen
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Führerscheinumtauschpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald umtauschen. Die Antragstellung kann an den Standorten Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9, Ankiam, Friediänder Landstraße 21d, sowie Greifswald, Feldstraße 85a, erfolgen.

In der fünften Stufe werden alle Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Führerschein in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellt worden ist, gebeten, ihren Kartenführerscheln bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?

gültiges Personaldokument - Personaiausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als drei Monate)

Führerschein

aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter a!s 2 Jahre)

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürgerinnen sollten sich daher einen fristgerechten Umtausch einplanen.

Ausblick:

Ausstellungsjahr des Führerscheines

Umtausch bis

1999-2001

bis 19. Januar 2026

2002-2004

bis 19. Januar 2027

2005-2007

bis 19. Januar 2028

2008

bis 19. Januar 2029

2009

bis 19. Januar 2030

2010

bis 19. Januar 2031

2011

bis 19. Januar 2032

2012-18.01.2013

bis 19. Januar 2033

Zu beachten:

Fahrerlaubnisinhaber*innen, die vor 1953 geboren und im Besitz eines Papierführerscheines (ausgestellt bis zum 31.12.1998) sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.