Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Tutow vom 20.05.2025 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Änderung der Hauptsatzung erlassen:
§ 7 [Öffentliche Bekanntmachungen], Abs. 4 der Hauptsatzung vom 18.12.2024 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.
Die Bekanntmachungstafeln der Gemeinde befinden sich:
- Tutow, Dammstraße Ecke Platz des Friedens
Die Aushangfrist beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nicht etwas anderes vorgeschrieben ist. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tutow, den 21.05.2025
Angezeigt beim Landrat des Landkreis Vorpommern-Greifswald als Untere Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 5 KV M-V am 10.06.2025.
Datum der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung auf der Homepage www.jarmen.de unter „Satzungen / Verordnungen“ am 10.06.2025.
Veröffentlichung einer Textfassung am 18.07.2025 im Jarmener Informationsblatt Nr. 7/2025.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Tutow, den 06.06.2025