| 1. | Die Stadt Jarmen stellt für Bürger:innen die Slipanlage am Jarmener Hafen öffentlich zur Verfügung. | |
| 2. | Für die Benutzung der Slipanlage am Jarmener Hafen entsteht eine Nutzungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro. | |
| 3. | Bezahlvorgang: | |
| 1. | Umschlag entnehmen (rechte Seite) |
| 2. | KFZ-Kennzeichen auf dem Umschlag notieren |
| 3. | Gebühr von 5,00 Euro in den Umschlag legen und verschließen |
| 4. | Umschlag anschließend in den Schlitz einwerfen (linke Seite) |
| 5. | Das Boot kann zu Wasser gelassen werden |
| 6. | Danach müssen die Fahrzeuge und Anhänger zeitnah aus dem Bereich der Slipanlage entfernt werden, die geltenden Verkehrsregel und Parkvorschriften beachtet werden bzw. sind die Rettungswege für Rettungsdienste freizuhalten. |
| 4. | Der Kasten wird regelmäßig von der Stadtverwaltung, Haupt- und Ordnungsamt, geleert. | |
| 5. | Die Nutzung ist unter Beachtung aller gültigen Gesetzmäßigkeiten zugelassen. | |
| 6. | Die Slipanlage und der dazugehörige Außenbereich sind pfleglich zu behandeln. Aufgetretene Schäden sind unverzüglich Stadtverwaltung, Haupt- und Ordnungsamt, zu melden. Bei groben schuldhaftem Verhalten besteht durch die Nutzer Schadenersatzpflicht. | |
| 7. | Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. | |