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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nutzungsordnung für die Kasse der Slipanlage am Jarmener Hafen

1.

Die Stadt Jarmen stellt für Bürger:innen die Slipanlage am Jarmener Hafen öffentlich zur Verfügung.

2.

Für die Benutzung der Slipanlage am Jarmener Hafen entsteht eine Nutzungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro.

3.

Bezahlvorgang:

1.

Umschlag entnehmen (rechte Seite)

2.

KFZ-Kennzeichen auf dem Umschlag notieren

3.

Gebühr von 5,00 Euro in den Umschlag legen und verschließen

4.

Umschlag anschließend in den Schlitz einwerfen

(linke Seite)

5.

Das Boot kann zu Wasser gelassen werden

6.

Danach müssen die Fahrzeuge und Anhänger zeitnah aus dem Bereich der Slipanlage entfernt werden, die geltenden Verkehrsregel und Parkvorschriften beachtet werden bzw. sind die Rettungswege für Rettungsdienste freizuhalten.

4.

Der Kasten wird regelmäßig von der Stadtverwaltung,

Haupt- und Ordnungsamt, geleert.

5.

Die Nutzung ist unter Beachtung aller gültigen Gesetzmäßigkeiten zugelassen.

6.

Die Slipanlage und der dazugehörige Außenbereich sind pfleglich zu behandeln. Aufgetretene Schäden sind unverzüglich Stadtverwaltung, Haupt- und Ordnungsamt, zu melden. Bei groben schuldhaftem Verhalten besteht durch die Nutzer Schadenersatzpflicht.

7.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.