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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Satzung zur Änderung der Entgeltverordnung für die öffentliche Badeanstalt Zarrenthin der Gemeinde Bentzin

Präambel

Auf der Grundlage der §§ 2 und 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 16. Mai 2024, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBI. MV S. 130,136) in Verbindung mit § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V Seite 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M-V S. 650), beschließt der Hauptausschuss der Gemeinde Bentzin in ihrer Sitzung am 08.07.2024 folgende Änderung der Satzung beschlossen:

Artikel 1

Satzungsänderung

§ 4 [Tarife] wird geändert:

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bentzin, den 09.07.2024

Verfahrensvermerk:

Datum der öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung auf der Homepage www.jarmen.de unter „Satzungen / Verordnungen" am 07.08.2025.

Veröffentlichung einer Textfassung am 15.08.2025 im Jarmener Informationsblatt Nr. 8/2025.

Bekanntmachungsvermerk:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungspflichten.

Bentzin, den 05.08.2025